AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «diese AGB» genannt) gelten für den Verkauf und die Lieferung von chemischen Produkten, Rohstoffen, Zubehör sowie für alle sonstigen Vereinbarungen, die mit dem Käufer im Zusammenhang mit Bestellungen getroffen werden.
1.2
Durch die widerspruchslose Entgegennahme der Auftragsbestätigung oder der Ware erklärt sich der Käufer mit diesen AGB einverstanden. Dies gilt auch dann, wenn er seiner Bestellung eigene Kaufs- und Lieferbedingungen beilegt. Diese AGB gehen folglich anderen AGB vor.
1.3
Allfälligen Bedingungen des Käufers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie CHEMIA in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden. Abweichende Bedingungen des Käufers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch CHEMIA.
1.4
Mündliche Nebenabreden, Abweichungen von diesen AGB und Ergänzungen oder der Ausschluss dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Wegbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
1.5
Für die Auslegung dieser AGB ist deren deutsche Fassung maßgeblich, auch wenn dem Käufer Übersetzungen zur Verfügung gestellt oder von den Parteien unterzeichnet werden.
1.6
Sollten Bestimmungen in diesen AGB oder sonstige Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt, zu ersetzen.
1.7
Soweit besondere Vereinbarungen oder diese AGB nichts anderes vorsehen, gilt das Schweizerische Obligationenrecht (nachfolgend «OR» genannt).
1.8
Es gelten die Incoterms 2010.
2. Verkauf
2.1
Ein Verkauf erfolgt unter dem Vorbehalt ungehinderter Produktions- und Liefermöglichkeiten der Lieferanten von CHEMIA. Alle Betriebsstörungen und Betriebsbehinderungen bei CHEMIA und ihren Lieferanten, wie Feuersbrunst, Streik, Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Roh- und Brennstoffen oder Transportmitteln, Naturereignisse, Krieg und behördliche Eingriffe entbinden CHEMIA ohne Schadensersatzpflicht von der Vertragserfüllung.
2.2
Die anwendungstechnische Beratung durch CHEMIA erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis. Die Beratung befreit den Käufer nicht von einer eigenen Prüfung der Produkte und ihrer Eignung für die beabsichtigten Zwecke. Einsatz und Verarbeitung der Produkte liegen im Verantwortungsbereich des Käufers.
3. Preise, Zahlung
3.1
Die vereinbarten Preise basieren auf den am Tage der Auftragsbestätigung geltenden Preisnotierungen, Währungskursen, Fracht-, Zoll- und Versicherungssätzen, sowie sonstigen Gebühren.
3.2
Alle Verteuerungen infolge Änderungen der Währungen oder der genannten Sätze gehen zu Lasten des Käufers.
3.3
Massgebend für die Fakturierung ist die Liefermenge bzw. das Originalgewicht. Bei nicht vollständiger Leerung der Kesselwagen wird keine Rückvergütung gewährt. Für Aufträge mit einem Warenwert unter CHF 150.– exkl. MwSt. wird eine Kleinauftragspauschale von CHF 50.– erhoben.
3.4
Ohne anderslautende Vereinbarung sind Rechnungen von CHEMIA innerhalb von 30 Tagen, rein netto, ohne Abzug zu begleichen.
3.5
Ein Verrechnungsrecht steht dem Käufer nur im Falle unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.
3.6
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der Frist, gerät der Käufer in Verzug. CHEMIA behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.
4. Lieferung
4.1
Der von CHEMIA bestätigte Liefertermin gilt als Richttermin.
4.2
Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn Frankolieferung vereinbart ist. Für Schäden und Verzögerungen während des Transportes haften ausschliesslich die Transportunternehmer.
4.3
Ist der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, kann CHEMIA vom Vertrag zurücktreten und den entstandenen Schaden geltend machen.
5. Prüfung der Ware, Mängelrüge
5.1
Der Käufer hat die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu rügen.
5.2
Bei begründeter Mängelrüge ist CHEMIA berechtigt, Ersatzware zu liefern.
5.3
CHEMIA haftet für eine musterkonforme Lieferung. Die Haftung für einen bestimmten Verwendungszweck oder Verarbeitungserfolg ist ausgeschlossen. CHEMIA haftet nur für einen allfälligen Minderwert der Ware, eine darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen.
6. Schadenersatz
6.1
Verursacht der Vertragspartner, ein Dritter oder ein in dessen Auftrag Handelnder, einen Schaden an unserem Eigentum, so haftet vorweg unser Vertragspartner für alle Aufwendungen, welche im Rahmen der Schadensbehebung und/oder Schadensminderung entstehen. Dies gilt auch für sämtliche im Kausalzusammenhang stehenden Nebenleistungen wie Folgekosten, Beratungen, Expertisen, Gutachten, Rechtsbeistand etc. (Aufzählung nicht abschliessend) und auch für sämtliche Eigenleistungen zu marktüblichen Ansätzen (Drittvergleich).
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
7.1
Erfüllungsort für den Verkauf der Waren ist der von CHEMIA benannte Bestimmungsort.
7.2
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Brugg (Kanton Aargau, Schweiz). CHEMIA ist jedoch berechtigt, jedes andere zuständige Gericht anzurufen.
7.3
Für diese AGB ist schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.